Gibt es Vorschriften dafür, wie hoch mein Geländer sein muss?
Ja, die Behörde für Wohnungswesen, Bau und Planung hat Regelungen bezüglich der Geländerhöhe vorgegeben, die zu beachten sind. Wenn die Fallhöhe mehr als drei Meter beträgt, muss das Geländer mindestens 1100 mm hoch sein. Einfacher gesagt gilt diese Regel, wenn die Höhe zwischen Boden und Boden zwischen zwei Stockwerken 3 Meter oder mehr beträgt.